China entwickelt seine Infrastruktur für internationalen Handel weiter. Im April 2026 wurde eine Pilot-Freihandelszone in der Inneren Mongolei genehmigt. Hinzu kamen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Comprehensive Bonded Zones.
Für international tätige Unternehmen sind die Änderungen relevant, weil sie Handel, Logistik und bestimmte Zollprozesse beeinflussen können. Die konkrete Wirkung hängt vom Geschäft und den jeweils geltenden Regeln ab.
Neue Pilot Free Trade Zone in Inner Mongolia
Der chinesische Staatsrat genehmigte im April 2026 die China (Inner Mongolia) Pilot Free Trade Zone. Sie umfasst Teilgebiete in Hohhot, Manzhouli und Erenhot. Die veröffentlichten Ziele betreffen unter anderem Waren- und Dienstleistungshandel, Grenzhandel, Logistik und Investitionen.
Bonded Zones erhalten zusätzliche Unterstützung
Die im April veröffentlichten Maßnahmen betreffen unter anderem Bonded Maintenance, Inspection, Cross-Border-E-Commerce und die Verbindung von Binnen- und Außenhandel. Comprehensive Bonded Zones sind zollüberwachte Gebiete mit besonderen Verfahren. Welche Vorteile möglich sind, hängt vom konkreten Vorgang ab; eine allgemeine Steuerfreiheit lässt sich daraus nicht ableiten.
Auch Europa verändert seine Zollarchitektur
Der Rat der Europäischen Union gab am 3. September 2026 grünes Licht für die Reform des EU-Zollrahmens. Für den E-Commerce präzisieren die neuen Regeln unter anderem die Verantwortung von Plattformen außerhalb der EU bei Verkäufen in die Union. Umsetzung und zeitliche Anwendung einzelner Bestandteile sind anhand der offiziellen Regelungen zu prüfen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Mögliche Auswirkungen hängen von Produkt, Zolltarif, Herkunft, Bestimmungsland, Geschäftsmodell und Lieferkette ab. Importeure, Hersteller und Logistikunternehmen sollten Markt- und Zolländerungen beobachten und konkrete Fälle mit qualifizierten Fachleuten prüfen.
QUELLEN
- State Council: China (Inner Mongolia) Pilot Free Trade Zone ↗
- State Council: Maßnahmen für Comprehensive Bonded Zones ↗
- Rat der EU: Zollreform vom 3. September 2026 ↗
Die Einordnung ersetzt keine individuelle Zoll-, Rechts- oder Steuerberatung.